Was man über die Gottesurteile im Mittelalter wissen sollte

Was im Lateinischen als iudicium divinum bezeichnet wurde, ist ins Deutsche übersetzt das Gottesurteil. Im Mittelalter glaubte man zum Teil, dass Gott als höheres Wesen in den Prozess der Rechtsfindung eingreifen würde und damit der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen kann. Gottesurteile kannte man aber schon viel früher und in den verschiedenen Kulturen wurden unterschiedliche Sichtweisen verfolgt. Schon 1200 vor Christus kannte man die Wasserprobe als Mittel zur Urteilsfindung. Dabei wurden die Beschuldigten in siedend heißes Wasser gesetzt und nur wenn ihre Wunden rasch verheilten, galten sie als unschuldig. In kaltes Wasser versenkt, durften Beschuldigte nicht oben schwimmen, denn dann galt er als schuldig und überführt. In Asien ging man in der Antike allerdings davon aus, dass das geheiligte Wasser nur die Unschuldigen tragen würde und kam so zu anderen Urteilen als später in Europa.

Das Wunder wurde in Form von Unschuld oder Schuld erwartet

Bei Ordalen (Gottesurteilen) erwartete man, dass Gott die logischen Konsequenzen umkehrte um den Beschuldigten entweder zu verurteilen oder freizusprechen. Bei der Feuerprobe mussten die Angeklagten eine Hand in ein Feuer stecken, ein glühendes Eisen tragen oder über rotglühende Pflugscharen laufen. Heilten ihre Wunden innerhalb von drei Tagen galten sie als unschuldig. Eiterten die Wunden dagegen sogar, ging man von einer besonders schweren Schuld aus. Die Bahrprobe sollte einen Mörder dingfest machen indem man den Angeklagten zur Leiche führte und er eine Hand über die zugefügte Wunde halten musste. Dabei sollte er in einer festgelegten Formel seine Unschuld beschwören. Fing die Wunde des Toten erneut an zu bluten, wurde der Angeklagte für schuldig erklärt. Man ging davon aus, dass der Geist des Ermordeten noch im Körper verweilte und sich mittels einer Blutung rächen würde.

Harmlose Gottesurteile galten als Volksbelustigung

Es gab neben den Gottesurteilen, die große Verbrechen aufklären sollten auch harmlosere Varianten, die öffentlich abgehalten wurden. Bei der Bißprobe etwa mussten die Angeklagten ein Stück unzerkauten Käse hinunterschlucken um ihre Unschuld zu beweisen und beim Kerzenurteil wurden zwei Kerzen gleichzeitig angebrannt und Gott konnte die Wahrheit offenbaren, indem er eine Kerze länger brennen ließ.