Die Sitten im Mittelalter

Die mittelalterliche Gesellschaft war eine Ständegesellschaft. Sie unterteilte sich in den Wehrstand, den Lehrstand und den Nährstand. Damit waren der Adel, der Klerus und der Bauernstand gemeint. Eine Sonderrolle nahm in dieser Gesellschaft das städtische Bürgertum ein, also Händler und Handwerker. Die Zugehörigkeit zu einem Stand erhielt ein Mensch durch die Geburt. Der Aufstieg in einen anderen Stand wurde durch Regeln und Standesgesetze so gut wie unmöglich. Auch der Beruf wurde in der Regel vom Vater auf den Sohn vererbt.

Die Ständegesellschaft

Ständeregeln legten auch fest, wie sich angehörige eines Stands zu kleiden und zu Verhalten hatten. So war es in der Regel dem Adel vorbehalten, Waffen zu tragen und zu führen. Seine Angehörigen durften sich prunkvoll und repräsentativ kleiden. Zu lesen und schreiben lernten die Angehörigen des Klerus die wiederum dem Adel abstammten. Sie trugen eine Ordenstracht oder entsprechende Kleidung. Der Bauernstand war dazu verpflichtet, sich einfach zu kleiden und arbeitsam sein Leben zu verbringen. Er war der so genannten Grundherrlichkeit des Adels oder des Klerus untergeordnet, und schuldete diesem Dienst und Abgaben.

Stadtluft macht frei

Dafür übernahm der Grundherr bestimmte Schutz- und Verwaltungsfunktionen, die allerdings auch oft missbräuchlich wahrgenommen wurden. Die einzelnen Stände waren nach der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben differenziert. Der Bauernstand war in freie und abhängige Bauern unterteilt. Die Dorfgemeinschaft und die Kirche prägte das Leben. Freier waren die Städte. Selbst geflohene Leibeigene galten nach Jahr und Tag frei, wenn sie in einer Stadt wohnten. Allerdings war die Ausübung eines Handwerks oder Berufs an die Regeln der Zünfte gebunden, die darüber entschieden, wer einen Meistertitel erhielt und einen eigenen Betrieb eröffnen durfte.