Gab es im Mittelalter Bürger mit Sonderstatus?

Die Privilegien der Bürger im Mittelalter waren vielfältig. Die Bezeichnung „Bürger“ leitet sich von der sogenannten Burg ab, was wiederum eine Verbindung zu einem befestigten Wohnsitz darstellt. In früheren Zeiten ließen sich Händler in Burgen nieder, um dort ihr Gewerbe zu betreiben. Ein günstiges Darlehen war damals noch gar nicht denkbar. Nach wie vor benützen die Einwohner Schottlands immer noch den Begriff „burgh“, was so viel heißt wie eine Stadt, die über eigene Stadtrechte verfügt, beziehungsweise frei ist.

Pfahlbürger hatten eingeschränkte Rechte

In der zeitlichen Epoche des Mittelalters waren die Bürger im europäischen Raum der sogenannten Ständeordnung unterlegen. War man ein Bürger, so bewohnte man eine Stadt und es gab ein eigenes Staatsrecht. Was die Rechte betraf, so unterschied man zwischen einfachen Einwohnern und Bürgern, die besondere Privilegien genossen, weil sie beispielsweise über viel Besitz verfügten. Bis auf Ausnahmen hatten sich die Bürger also einer gewissen Steuerpflicht unterzuordnen, vorausgesetzt, sie hatten einen gültigen Wohnsitz in der Stadt. Gleichzeitig konnten diese Bürger mitbestimmen, waren jedoch nicht immun – im Gegensatz zu den Adeligen. Einen besonderen Status hatten beispielsweise auch die sogenannten Pfahlbürger, denn ihre Rechte waren eingeschränkt. Diese Sonderbehandlung galt allerdings nur innerhalb der Mauer in der Stadt. Dafür bezahlten sie weniger Steuern und es war ihnen möglich, das komplette Bürgerrecht zu erhalten, wenn sie es schafften, das erforderliche Vermögen aufzubringen.

Die Französische Revolution änderte alles

Später kam die Französische Revolution auf und die Rechte wurden geändert. Das bedeutet, dass die Bürger durch die Verfassung geschützt waren und jeder hatte dieselben Rechte im Staat. Später bildete sich die moderne Staatsgewalt heraus, welche in der Epoche des Absolutismus beinahe überall verbreitet war. In dieser Zeit wurden Staatsangehörige, die beispielsweise nicht einer Monarchie angehörten, als Untertanen bezeichnet. Der Unterschied zwischen einem Untertanen und einem Bürger ist, dass der Untertan einer Republik untersteht.