Die Grundherrschaft im Mittelalter

Die Grundherrschaft war im Mittelalter ein wesentlicher Bestandteil des herrschen Feudalismus. Bis zur Frühneuzeit war die Grundherrschaft die vorherrschende rechtliche und wirtschaftliche Besitzstruktur in den ländlichen Gebieten und Lehensherren verfügten nicht nur über das Land, sie verwalteten es und ihnen oblag auch eine Gerichtsfunktion darüber. Die Bauern waren zum Teil völlig ihren Grundherren ausgeliefert, die sogar über ihr Privatleben bestimmen konnten und natürlich gab es Grundherren, die ihre Rechte noch weiter ausdehnten, als üblich war, denn den Bauern fehlten einfach die Mittel um sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren.

Die Bauern waren abhängig von ihren Lehensherren

Die Bauern besaßen im Mittelalter in der Regel nicht selbst den Grund und Boden, den sie bearbeiteten, sondern sie erwirtschafteten ihren Lebensunterhalt auf Feldern und Grundstücken, für die sie jährlich Sachabgaben zu leisten hatten. So mussten einige Schweine oder Schafe aus der Tierzucht abgegeben werden und natürlich beanspruchte der Lehensherr auch einen bestimmten Teil der jährlichen Ernte. Er verpachtete seinen Grund an die Bauern, die ihn nicht nur bestellen mussten, sondern auch darüber hinaus Frondienste zu leisten hatten. Freie Bauern, die selbst Land besaßen, gab es im frühen Mittelalter durchaus noch, aber Kriege und territoriale Auseinandersetzungen von Herzogtümern und Fürsten konnten dazu führen, dass aus freien Bauern Unfreie wurden. Auch schlechte Ernten konnten dazu führen, dass freie Bauern sich in die Obhut eines Grundherrn begeben mussten und dann wurden sie Halbfreie oder Hörige genannt. Als Person blieben sie zwar weiter frei, doch sie mussten einen Zins für das Land entrichten, das sie bewirtschafteten. Unfreie Bauern mussten zudem Frondienste leisten und ihre finanzielle Belastung fiel im Vergleich zu den Halbfreien noch höher aus. Beispielsweise mussten sie zuerst die Felder ihres Herrn pflügen, bevor sie sich um die eigenen kümmern konnten und auch das Unkrautjäten auf den Feldern des Grundherrn gehörte zu ihren Aufgaben. Wenn ein Unfreier heiraten wollte, konnte er sich nicht einfach den Partner fürs Leben aussuchen, sondern musste die Erlaubnis für die Heirat bei seinem Grundherrn erbitten. Dieser konnte völlig frei entscheiden, welcher Verbindung er zustimmen wollte und welcher nicht.

Die Rechte und Pflichten der Grundherren

Die Grundherren im Mittelalter waren meist Adelige und ihre Rechte überstiegen ihre Pflichten meist bei weitem. Beispielsweise wurde ihn zugesprochen, zu entscheiden wo sich ihre Untertanen aufzuhalten hatten und sie bestimmten auch darüber, ob einer ihrer Bauern heiraten durfte und wen. Die Gerichtsbarkeit bei fast allen Streitigkeiten lag bei ihnen und so konnten die Grundherren im Mittelalter umfassend über das Leben ihrer Bauern bestimmen und sogar Recht sprechen. Moderne Möglichkeiten der Finanzierung gab es damals noch nicht und arme Bauern blieben meist ihre Leben lang arm und damit abhängig von ihrem Lehensherrn.

Heute, wo jeder im Internet nach Geldgebern für ein Projekt oder den Hausbau suchen kann und dazu sogar ganze Vergleichsportale genutzt werden können, ist im Vergleich auf dieser Seite nur schwer vorstellbar, wie das Leben der Menschen im Mittelalter wirklich ausgesehen haben muss. Die Grundherren hatten allerdings auch Pflichten, denn sie mussten ihre Untertanen im Kriegsfall schützen und auch einspringen, wenn sie unverschuldet in eine Notlage geraten waren. So konnten die Bauern sich darauf verlassen, dass ein Todesfall in der Familie nicht bedeuten musste, dass die ganze Familie verhungern wird. Vergleicht man die Rechte mit den Pflichten der Grundherren kann man aus moderner Sicht natürlich ein großes Ungleichgewicht feststellen, doch die Grundherrschaft konnte sich bis in die frühe Neuzeit halten und trotz vieler Bauernaufstände wollten die Grundherren lange nichts an dieser für sie günstigen Wirtschaftsform ändern. Vor allem Jahre mit Missernten führten dazu, dass die Bauern hungern mussten, weil ihnen die Zeit fehlte um die eigenen Felder zu bestellen und die Grundherren boten ihren Untertanen dann sogar an, die fehlenden Sachabgaben durch Geldzahlungen zu ersetzen, wobei den einfachen Bauern hierfür natürlich keinerlei Mittel zur Verfügung standen.