Sohn des austrasischen Hausmeiers Pippins
II. des Mittleren aus dem Hause der ARNULFINGER
von einer namentlich unbekannten Mutter (Konkubine)
Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1817
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Childebrand, Graf in Burgund
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†
nach 751
Die bis 751 reichende zweite Fortsetzung der sog. Fredegar-Chronik wurde nach dem ausdrücklichen Zeugnis von Childebrand, dem germanus Karl Martells und avunculus König Pippins, betreut ("schribere procuravit"). Er entstammte offenbar keiner der beiden Ehen Pippins des Mittleren (rechtmäßige Ehe mit Plektrud, Friedelehe mit Chalpaida), sondern einem Konkubinat (anders Levillain: ein Sohn Chalpaidas aus früherer Ehe). Childebrand hatte Besitz im Gau von Melun; seine gräflichen Positionen lagen in Burgund. Karl Martell setzte Childebrand als Heerführer in den Kämpfen gegen die Sarazenen in der Provence ein (737/38, Belagerung von Avignon); 739/40 kämpfte Childebrand zusammen mit seinem Neffen Pippin dem Jüngeren in Burgund. In den Berichten über diese Feldzüge wird er als dux bezeichnet, wobei die schillernde Bedeutung dieses Titels zu bedenken ist: die Nennung als "inluster vir Childebrandus comes" im abschließenden Satz der zweiten Fredegar-Fortsetzung bietet zweifellos die offizielle Titular. - Childebrands Sohn Nibelung veranlaßte die Abfassung der dritten Fredegar-Fortsetzung. Auch war er Graf, vermutlich in Burgund; seinen Name spielt eine zentrale Rolle in der Diskussion um die "historischen Nibelungen" (Chaume, Levillain).
Quellen:
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J. Tardif, Monuments hist. nr. 92 - Cont. Fredeg. 20-21,24,34
(MGH SRM II) -
Literatur:
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M. Chaume, Les origines du duche de Bourgogne I, 1925
- L. Levellain, les Nibelungen hist., AM 49, 1937, 338ff. - Wattenbach-Levison-Löwe
II, 161f. - E. Hlawitschka, Die Vorfahren Karls d. Gr. (Braunfels, KdG
I), 78. -
CHILDEBRAND
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†
nach 751
Graf in Burgund, der continuator Fredegarii
30 Childebrand
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In der von ihm selbst betreuten
zweiten Continuatio der sogenannten Fredegarchronik nennt er sich zweimal
germanus
Karl
Martells (c.20
und c. 21, MG. SS. rer. Merov. 2, Seite 177f) und einmal (c. 24, Seite
179) avunculus (König)
Pippins. Sein Sohn Nibelung nannte
ihn, als er das väterliche Werk weiterführte, gleichfalls
avunculus
König
Pippins (c. 34, Seite 182). Wollte man
mit "klassischem Maß" messen, widersprechen diese Bezeichnungen einander.
Faßt man jene beiden Bezeichnungen in damals üblicher Weise
als "Bruder" und "Onkel" auf, ohne den ihnen im klassischen Sinne innewohnenden
Gehalt von Vollbruder bzw. Onkel von Mutterseite Beachtung zu zollen, so
darf man Childebrand doch als "Bruder" Karl Martells ansehen.
Daß er dabei weder aus
Pippins des Mittleren
rechtmäßiger Ehe mit Plektrud
noch aus Pippins Friedelehe mit Chalpaida
stammte, wird man wohl aus der Art, mit der
Childebrand
selbst in der Continuatio Fredegarii jene beiden Ehen Pippins und
die Nachkommen aus ihnen umreißt (vgl. oben bei Nr. 16), schließen
dürfen. Wenn man jedoch in jener Continuatio das Wort germanus
in
der Bedeutung von "Bruder lediglich durch denselben Vater" verwendet findet
(vgl. Th. Breysig, Jahrbücher [wie in Nr. 18], Seite 7 Anmerkung 4),
kann Childebrand nur der Sohn einer Konkubine Pippins
des Mittleren sein. Dem entspricht, daß er weder von Pippin
dem Mittleren selbst nach dem Tode
Drogos
und Grimoalds
II. (Nr. 22 und 29) zur Nachfolge in der Herrschaft ausersehen
worden ist, noch daß er von
Karl Martell schließlich
- was nahegelegen hätte, wenn er dessen Vollbruder gewesen wäre
- einen Anteil an der Herrschaft forderte - Von L. Levillain, Les Nibelungen
historques I (Annales du Midi 49, 1937), Seite 338ff., ist die Ansicht
vertreten, Childebrand sei ein Sohn Chalpaidas aus früherer
Ehe und von ihr in die Friedelehe Pippins des Mittleren mitgebracht
worden. Dem dürfte jedoch der Gebrauch des Wortes germanus in
der Continuatio Fredegarii widersprechen.
Riche Pierre: Seite 51,66,71,89
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"Die Karolinger. Eine Familie formt Europa."
Pippin der Mittlere hatte
jedoch noch zwei weitere Söhne, Childebrand und Karl,
die aus der Verbindung mit seiner Friedelfrau (Konkubine)
Chalpaida
stammten. Beide wurden zwar vom Vater bei der Nachfolgeregelung für
das Hausmeieramt übergangen, aber nicht, weil sie als illegitim gegolten
hätten: Bei den Adelsfamilien germanischer Abstammung war die Mehrehe
verbreitet, ein Zustand, an dem sich noch auf längere Sicht nichts
ändern sollte. Bezeichnenderweise war es Grimoalds Bastard-Sohn,
der sechsjährige Theudoald,
den Pippin bei den Großen als neuen Hausmeier durchsetzte.
Unterstützt von seinem Halbbruder
Childebrand
und mehreren Herzögen und Grafen, unternahm Karl
eine Reihe
von Feldzügen in Süd-Frankreich und forderte die Langobarden
auf, den Arabern in den Rücken zu fallen.
Unter der Aufsicht von Karl
Martells Halbbruder Childebrand wurde als Fortsetzung des sogenannten
Fredegar eine Chronik mit offiziösem Charakter verfaßt, die
nach Wilhelm Levison "zu einer Familienchronik des karolingischen
Hauses" wurde. In der Umgebung Karl Martells und seines Halbbruders
entstand auch die Legende von der trojanischen Abstammung des Frankenvolkes.
Die karolingische
Propaganda wurde in Saint-Denis und am Hof selbst besorgt. Pippins
Onkel Childebrand und später dessen Sohn Nibelung waren
mit der offiziösen Fortsetzung des sogenanten Fredegar beauftragt.
Sie erinnerten an die Leistungen, die Pippins
Vorfahren vollbracht hatten.
Schieffer Rudolf: Seite 33,35,40,46
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"Die Karolinger"
Plektruds präzise Formulierung,
daß künftige Äbte die Treue zu "uns und unserem Sohn Grimoald
und
dessen Söhnen und den Söhnen Drogos, unseren Enkeln" wahren
sollten, wirkt wie die Vorahnung künftiger Konflikte, war sie doch
sichtlich von der Sorge bestimmt, daß nach dem erwarteten Tod
Pippins
auch Söhne aus anderen Verbindungen ihre Ansprüche erheben könnten,
nämlich vor allem Karl (Martell), der Sohn seiner Nebenfrau
Chalpaida, weniger wohl Childebrand, den eine namentlich
nicht bekannte Mutter geboren hatte.
Der Glanz der Sieghaftigkeit, der
ihn bald umgab, überstrahlte die dynastisch besser begründeten
Rechte seines Stiefneffen aus der Nachkommenschaft der vornehmen Plektrud,
die mit ihrem Erbteil einst Pippin ganz wesentlich emporgeholfen
zu haben scheint; allerdings dürfte auch ihre Nebenbuhlerin Chalpaida,
Karls
Mutter, die mit Pippin gemäß germanischem Herkommen in
der weniger verbindlichen Form der Friedelehe verbunden war, von beachtlicher
(freilich nicht näher bestimmbarer) Abkunft gewesen sein, was sich
allein schon daraus ergibt, daß uns ihr Name überhaupt bekannt
ist, im Unterschied zu der jener Konkubine
Pippins, deren Sohn Childebrand
denn auch nur gedämpften politischen Ehrgeiz an den Tag legte.
Während unter den Abkömmlingen
der Stiefmutter
Plektrud einzig der erwähnte
Hugo
(† 730) als Inhaber bedeutender neustrischer Bistümer und
Abteien zu einer führenden Stellung kam, war Karls illegitimer
Halbbruder
Childebrand, der über Besitz in der Gegend von Melun
verfügte, bloß mit einem regionalen Kommando in Burgund und
dem Grafentitel ausgestattet. Er hat sich einen Namen dadurch genmacht,
daß er später eine Fortschreibung des sog. Fredegar zu "einer
Familienchronik des karolingischen Hauses"
(W. Levison) für die Jahre 736 bis 751 veranlaßte und darin
mit seinem Sohne Nibelung auch noch einen Nachfolger für die
Zeit bis 768 fand.
Neben der Hilfe seines Halbbruders
Childebrand,
der zeitweilig allein das Kommando führte, war dem Hausmeier vor allem
eine Allianz mit dem Langobarden-König
Liutprand
von Nutzen, denn dessen bloßes Erscheinen in der Provence soll die
Mauren bereits zum Rückzug bewogen haben.
oo N.N.
†
Kinder:
Eccard
†
Nibelung
†
Literatur:
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Bauer Dieter R./Histand Rudolf/Kasten
Brigitte/Lorenz Sönke: Mönchtum - Kirche - Herrschaft
750-1000 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998, Seite 14,19 - Dahn
Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Hartmann Martina:
Aufbruch ins Mittelalter. Die Zeit der Merowinger. Primus Verlag 2003 Seite
21 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern.
Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion - Nack Emil: Germanien.
Ländern und Völker der Germanen. Gondrom Verlag GmbH & Co.
KG, Bindlach 1977, Seite 273 -
Offergeld Thilo: Reges pueri. Das
Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche
Buchhandlung Hannover 2001 Seite 302 - Riche Pierre: Die Karolinger.
Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München 1991, Seite 51,66,71,89 - Schieffer Rudolf: Die
Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 33,35,40,46,49
- Schneider Reinhard: Königswahl und Königserhebung im
Frühmittelalter. Anton Hiersemann Stuttgart 1972, Seite 175 - Schnith
Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern
zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 13 - Schwennicke
Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann
GmbH Frankfurt am Main 1998 - Werner Matthias: Adelsfamilien
im Umkreis der frühen Karolinger. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1982, Seite 302 -