Begraben: Kirche der heiligen Waldrudis Mons
Ältester Sohn des Grafen Balduin IV. von
Hennegau
und der
Adelheid von Namur-Luxemburg, Tochter von Graf Gottfried
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1371
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Balduin VIII., Graf von Flandern, als B. V. Graf von
Hennegau
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* 1150, † 17.
Dezember
1195
Sohn von Balduin IV., Graf von Hennegau und der Alix
von
Namur
oo April 1169 Margarethe von Elsaß, Tochter Dietrichs von Elsaß
Balduin trat
1171
im Hennegau die Nachfolge an. Er ließ expansive
Interessen
gegenüber Namur und Flandern erkennen. Der kinderlose Graf von
Namur, Heinrich der Blinde, erklärte ihn zum Erben;
als dem Grafen von Namur danach jedoch eine Tochter geboren wurde,
sicherte
sich Balduin
durch eine militärische
Aktion dennoch den Besitz der Grafschaft Namur.
Am 23. September 1190 wurde er auf einem Hoftag
offiziell
mit Namur belehnt. Als 1176 die männlichen Erben Philipps von
Elsaß,
Grafen
von Flandern, verstorben waren, ergab sich auch hier für
Balduin
eine
Möglichkeit der Nachfolge. Bei Philipps Aufbruch ins
Heilige
Land (1177) ließ dieser die Flamen seinem Schwager Balduin
huldigen. Nach dem Tode Philipps bei der Belagerung von Akkon
(1.
Juni 1191) zeigte sich auch der französische König an der
Nachfolge
in Flandern interessiert. Durch das rasche Vorgehen von Balduins
Kanzler,
Giselbert
von Mons, der in Italien die Todesnachricht erfahren hatte,
vermochte
sich Balduin die
Herrschaft über
Flandern zu sichern, bevor der französische Plan
ausgeführt
werden konnte. Doch auch Mathilde von Portugal,
die Witwe Philipps, bestritt
Balduins
Erbfolge;
es gelang ihr, wenigstens einen Teil der Grafschaft Flandern zu
besetzen.
1191 schloss Balduin
mit
seinen beiden Konkurrenten den Vertrag von Arras (Atrecht), der Balduin
im Besitz von Flandern bestätigte, während Artois,
Boulogne,
Guines
und St-Pol an Frankreich abgetreten wurden; Mathilde,
die weiterhin eine politische Rolle spielte, wurde von Balduin
mit
einem Witwengut, das Teile von Süd-Flandern und einige flandrische
Küstengebiete umfasste, abgefunden. Dennoch hielt es Balduin
für
sicherer, am 20. August 1194 einen militärischen Vertrag mit Herzog
Heinrich I. von Nieder-Lothringen zu schließen; dabei waren
der
französische König und der Kaiser von kriegerischen
Handlungen
dieser Koalition ausgenommen.
XIII. 443. BALDUIN V., Graf von Hennegau 1171
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* 1150, † 1195
17.
oder 21. XII.
Gemahlin:
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1169 IV.
Margarete, Tochter Dietrichs von Elsaß Graf von
Flandern (siehe XIII. 343.)
†
1194
15. XI.
BALDUIN VIII. VON HENNEGAU-NAMUR
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* 1150, † 1195
Sohn des Grafen Balduin IV.
Balduin VIII. folgte 1171 als Balduin V. als Graf von Hennegau-Namur und Erbe von Luxemburg. Er unterstützte Frankreich 1181 gegen seinen SchwagerPhilipp von Flandern und erzwang so seine Anerkennung als Erbe von Flandern. Er war ein treuer STAUFER-Anhänger, machte 1184 den großen Mainzer Hoftag mit, vermittelte 1187 das staufisch-französische Bündnis und wurde dafür durch Kaiser FRIEDRICH I. Markgraf von Namur und damit Reichsfürst. Er war Gegner der Bischöfe von Lüttich, der Lehensherren in Hennegau. Er folgte 1191 in Flandern, das er mit Hennegau vereinigte. Er geriet als Graf von Flandern gegen Brabant wegen der Bistümer Lüttich, Cambrai und gegen Holland wegen der Lehnshoheit in Seeland. Er verzichtete auf Vermandois, Valois und Artois und nahm Partei gegen England.
oo 1169
MARGARETE
VON LOTHRINGEN
† 1194
Tochter und Erbin des Grafen Dietrich von Flandern,
Witwe
Rudolfs I. von Vermandois
Graf Heinrich von Namur-Luxemburg jagte 1172
seine
dritte Ehefrau wieder davon, ohne Kinder von ihr erhalten zu haben und
aktivierte damit wieder den Erbvertrag von 1163. Das Problem spitzte
sich
bis zum Jahre 1184 zu. 1177 hatte der kinderlose Graf von Flandern die
Erbfolge
Balduins V. von Hennegau auch
in seiner Grafschaft anerkannt. Da er sein Augenlicht verlor und wohl
auch,
um der zähringischen Alternative den Todesstoß zu
versetzen,
ließ Heinrich von Namur im Winter 1182/83 die Einwohner
seiner
Grafschaften dem HENNEGAUER
als zukünftigen
Nachfolger huldigen und Bischof Rudolf von Lüttich verzichtete
im folgenden Frühjahr auf seine zähringischen Ansprüche
am Erbe. Allerdings glaubte der BRABANTER, aus seinem Titel
eines
Herzogs von Nieder-Lothringen den Heimfall Namurs für sich
reklamieren
zu können, und Heinrich III. von Limburg, Anrechte auf
Arlon
zu besitzen. Beide standen in Koalition mit Graf Philipp von
Flandern,
der sich mit dem HENNEGAUER überworfen
hatte, nachdem dieser der Schwiegervater des französischen
Königs
geworden war. Die entscheidenden Weichen für die nächste
Zukunft
wurden auf dem Mainzer Hoffest 1184 gestellt. Hier
bestätigte
der Kaiser dem HENNEGAUER
erstmals
öffentlich, ihn als Erben auch der Reichslehen
Heinrichs von Namur
anzuerkennen und im Erbfalle als Markgrafen von Namur in den
Reichsfürstenstand
aufzunehmen. Das Zweite war eine geheime Vereinbarung des Kaiser-Sohnes
HEINRICH
VI. mit Gesandten des Grafen von Flandern, gemeinsam zum
Herbst
1185 eine Heerfahrt gegen den französischen König
durchzuführen.
Als Philipp von Flandern im August 1184 seine portugiesische
Braut
heiratete (sie kam auf englischen Schiffen angereist) und ihr als
Wittum
auch Teile der Mitgift
Isabellas von Frankreich
zusprach, erklärte sich Balduin von
Hennegau,
ohnehin schon mit Brabant und Flandern verfeindet, offiziell zum
Bundesgenossen
seines Schwiegersohnes. Der geplanten Heerfahrt
HEINRICHS
VI. und des Grafen Philipp von Flandern gegen den
französischen
König schloss sich auch der Kölner Erzbischof an, der ein
Interesse
daran hatte, die Stellung des Grafen Balduin
von
Hennegau, welcher der Schwiegervater des französischen
Königs war, zu schwächen. Seit dem Mainzer Fest war bekannt,
dass der Kaiser die Erwartungen des
HENNEGAUERS
auf
das Erbe des kinderlosen
Grafen Heinrich von Namur-Limburg nachhaltig
unterstützte, um mit Hilfe des dadurch entstehenden Machtblocks
(der
zugleich das Hochstift Lüttich einbezog, von dem die Grafschaft
Hennegau lehnsabhängig war) die expansive Politik der
Kölner
Herzogsgewalt eindämmen zu können. Im September 1185
verweigerte
der HENNEGAUER unter Berufung auf
sein
Bündnis mit dem französischen König in Lüttich auf
eine Anfrage hin dem Heer des Kaisersohnes den Durchmarsch durch seine
Grafschaft, woraufhin der Kaiser im buchstäblich letzten
Augenblick
von Italien aus seinem Sohn, der in Aachen den mit dem Flanderer
vereinbarten
Termin der Heerfahrt abwartete, den Abbruch des Unternehmens befahl,
nicht
etwa weil er die angeblich eigenmächtige Politik seines Sohnes
missbilligte,
sondern weil ihm die Förderung der HENNEGAUER
Blockbildung
wichtiger schien als das mühsam eingefädelte Bündnis mit
König
Heinrich II. von England, das jetzt hinfällig war.
Schon
zweifelte Heinrich von Namur an der nunmehrigen
Erbfähigkeit
seines Schwagers und nahm seine verstoßene Ehefrau wieder zu
sich.
Im Juli 1186 wurde der wiederhergestellten Ehe Heinrichs von Namur das
erste Kind, die Tochter Ermesinde, geschenkt.
Balduin V. von Hennegau
erhielt die Grafschaften Namur, Durby und Laroche, nicht
aber Luxemburg zugesprochen und wurde 1190 als Markgraf von Namur in
den Reichsfürstenstand aufgenommen. Der Reichstag in
Schwäbisch-Hall
wies die spätestens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts
überholten
stammesrechtlich begründeten Anspruches des Brabanter Herzogs mit
der Feststellung ab, der Graf von Namur sei kein Lehnmann des
Brabanters.
Weller Tobias: Seite 406-407,812,821
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"Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12.
Jahrhundert."
Heinrich der Blinde hatte
schon im Juni 1163 seine Schwester Alix, ihren Gemahl
Balduin
IV. von Hennegau und deren gemeinsdamen Sohn Balduin
(V.) als Erben aller seiner Allodialgüter eingesetzt.
Zwanzig
Jahre später nahmen die Pläne bezüglich der
Hinterlassenschaft
Heinrichs - er hatte mittlerweile einn Alter von fast siebzig
Jahren erreicht - konkretere Gestalt an: Wahrscheinlich im Winter
1182/83
setzte er seinen Neffen Balduin V. auch als Erben seiner
umfangreichen
Lehen ein, nachdem er ihm bereits 1172 die Erbfolge in seinem possessiones
zugesichert hatte. Am 1. April 1184 legte Heinrich diese
Erbverfügung
auch schriftlich nieder und vermachte dem HENNEGAUER alle seine
Ministerialen, Erbgüter und Erwerbungen sowie sämmtliche
Lehen.
Balduin V. hielt es für geraten, seine
Erbansprüche
vom Kaier als dem obersten Lehnsherrn des Reiches anerkennen zu lassen
und wurde nach einer Sondierung der Angelegenheit im März 1184 in
Hagenau auf den kommenden großen Hoftag nach mainz verwiesen.
Dort
fand sich auch Berthold IV. von Zähringen ein, der mit der
alleinigen Erbfolge des HENNEGAUERS in sämtlichen
Besitzungen
Heinrichs des Blinden keineswegs einverstanden war, denn
über
seine Mutter Clementia stand er im gleichen
Verwandtschaftsverhältnis
zu Heinrich dem Blinden wie Balduin V. - beide waren Schwester-Söhne
des amtierenden Grafen von Namur-Luxemburg. Das Heiratsgut seiner
Mutter
betarchtete Berthold IV. offenbar nicht als ausreichende
Abfindung.
Balduin zeigte sich auf dem Hoftag zunächst auch bereit,
den
Ansprüchen Bertholds entgegenzukommen und wollte ihm
für
seinen völligen Erbverzicht eine Summe von 1.600 Mark Silber
zahlen,
jedoch riert ihm BARBAROSSA davon
ab
mit dem Argument, Berthold sei schon gebrechlich und werde
möglicherweise
noch vor seinem Onkel Heinrich dem Blinden sterben. Mit dieser
Prophezeiung
sollte der Kaiser schließlich recht behalten.
Eine analoge Bestimmung findet sich in dem
Heiratsvertrag,
den Graf Balduin V. von Flandern und Hennegau im Mai 1193 mit Peter
II. von Courtenay und Nevers abschloß. Demnach
verpflichtete
sich Peter, seine Tochter
dem
flandrischen Grafen-Sohn Philipp von Namur in die Ehe zu geben;
sollte aber Philipp sterben, bevor seine Braut ein
heiratsfähiges
Alter erreicht hätte, so solle sein Bruder Heinrich
an seine Stelle treten.
Bei dem bereits erwähnten Ehehandel zwischen Balduin
V. von Flandern-Hennegau und Peter von
Nevers
vom Jahre 1193 wurde nicht nur eine Heirat von Balduins
Sohn
Philipp mit einer - damals noch minderjährigen - Tochter
Peters in
Aussicht genommen; gleichzeitig wurde auch die Eheschließung Peters
mit Jolanthe, einer Tochter
Balduins, vereinbart, die noch im Jahre 1193 vollzogen wurde.
1169
oo 2. Margarethe von Flandern, Tochter des
Grafen
Dietrich
1145 † 15.11.1194
Erbin von Flandern
um 1160
1. oo Rudolf II. Graf
von Vermandois
1145 † 17.6.1167
Kinder:
Balduin IX.
7.1171 † 11.7.1205
Heinrich Lateinischer Kaiser
1174 † 11.6.1216
Philipp Graf von Namur (1196-1212)
1175/76 † 12.10.1212
Jolanthe
um 1175 † 8.1219
1193
oo 2. Peter Graf von Courtenay
um 1155 † um 1219
Isabella
6.1170 † 15.3.1190
28.4.1180
oo Philipp II. August König von Frankreich
21.8.1165 †
14.7.1223
Sibylle
†
1217
um 1197
oo Guichard IV. Graf von Beaujeu
† 1216
Illegitim
Gerhard Probst zu Brügge 1196 Kanzler
von
Flandern
†
nach
1205
Gottfried Probst zu Brügge
†
Eustach Regent von Thessalonich
†
Literatur:
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Jahrbücher
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