Balduin VIII.                                   Graf von Flandern (1191-1195)
-----------------                   als B. V. Graf von Hennegau (1171-1195)
1150 17.12.1195
            Mons
 

Begraben: Kirche der heiligen Waldrudis Mons
 

Ältester Sohn des Grafen Balduin IV. von Hennegau und der Adelheid von Namur-Luxemburg, Tochter von Graf Gottfried
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1371
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Balduin VIII., Graf von Flandern, als B. V. Graf von Hennegau
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* 1150, 17. Dezember 1195

Sohn von Balduin IV., Graf von Hennegau und der Alix von Namur
 

  oo April 1169 Margarethe von Elsaß, Tochter Dietrichs von Elsaß

Balduin trat 1171 im Hennegau die Nachfolge an. Er ließ expansive Interessen gegenüber Namur und Flandern erkennen. Der kinderlose Graf von Namur, Heinrich der Blinde, erklärte ihn zum Erben; als dem Grafen von Namur danach jedoch eine Tochter geboren wurde, sicherte sich Balduin durch eine militärische Aktion dennoch den Besitz der Grafschaft Namur.
Am 23. September 1190 wurde er auf einem Hoftag offiziell mit Namur belehnt. Als 1176 die männlichen Erben Philipps von Elsaß, Grafen von Flandern, verstorben waren, ergab sich auch hier für Balduin eine Möglichkeit der Nachfolge. Bei Philipps Aufbruch ins Heilige Land (1177) ließ dieser die Flamen seinem Schwager Balduin huldigen. Nach dem Tode Philipps bei der Belagerung von Akkon (1. Juni 1191) zeigte sich auch der französische König an der Nachfolge in Flandern interessiert. Durch das rasche Vorgehen von Balduins Kanzler, Giselbert von Mons, der in Italien die Todesnachricht erfahren hatte, vermochte sich Balduin die Herrschaft über Flandern zu sichern, bevor der französische Plan ausgeführt werden konnte. Doch auch Mathilde von Portugal, die Witwe Philipps, bestritt Balduins Erbfolge; es gelang ihr, wenigstens einen Teil der Grafschaft Flandern zu besetzen. 1191 schloss Balduin mit seinen beiden Konkurrenten den Vertrag von Arras (Atrecht), der Balduin im Besitz von Flandern bestätigte, während Artois, Boulogne, Guines und St-Pol an Frankreich abgetreten wurden; Mathilde, die weiterhin eine politische Rolle spielte, wurde von Balduin mit einem Witwengut, das Teile von Süd-Flandern und einige flandrische Küstengebiete umfasste, abgefunden. Dennoch hielt es Balduin für sicherer, am 20. August 1194 einen militärischen Vertrag mit Herzog Heinrich I. von Nieder-Lothringen zu schließen; dabei waren der französische König und der Kaiser von kriegerischen Handlungen dieser Koalition ausgenommen.


Brandenburg Erich: Tafel 27 Seite 55
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"Die Nachkommen Karls des Großen"

XIII. 443. BALDUIN V., Graf von Hennegau 1171
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* 1150, 1195 17. oder 21. XII.

Gemahlin:
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1169 IV.
Margarete, Tochter Dietrichs von Elsaß Graf von Flandern (siehe XIII. 343.)
        1194 15. XI.


Thiele, Andreas: Tafel 28
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa"

BALDUIN VIII. VON HENNEGAU-NAMUR
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* 1150, 1195

Sohn des Grafen Balduin IV.

Balduin VIII. folgte 1171 als Balduin V. als Graf von Hennegau-Namur und Erbe von Luxemburg. Er unterstützte Frankreich 1181 gegen seinen SchwagerPhilipp von Flandern und erzwang so seine Anerkennung als Erbe von Flandern. Er war ein treuer STAUFER-Anhänger, machte 1184 den großen Mainzer Hoftag mit, vermittelte 1187 das staufisch-französische Bündnis und wurde dafür durch Kaiser FRIEDRICH I. Markgraf von Namur und damit Reichsfürst. Er war Gegner der Bischöfe von Lüttich, der Lehensherren in Hennegau. Er folgte 1191 in Flandern, das er mit Hennegau vereinigte. Er geriet als Graf von Flandern gegen Brabant wegen der Bistümer Lüttich, Cambrai und gegen Holland wegen der Lehnshoheit in Seeland. Er verzichtete auf Vermandois, Valois und Artois und nahm Partei gegen England.

  oo 1169
       MARGARETE VON LOTHRINGEN
               1194

Tochter und Erbin des Grafen Dietrich von Flandern, Witwe Rudolfs I. von Vermandois


Engels Odilo: Seite 127,191,192,197
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"Stauferstudien.Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert."

Graf Heinrich von Namur-Luxemburg jagte 1172 seine dritte Ehefrau wieder davon, ohne Kinder von ihr erhalten zu haben und aktivierte damit wieder den Erbvertrag von 1163. Das Problem spitzte sich bis zum Jahre 1184 zu. 1177 hatte der kinderlose Graf von Flandern die Erbfolge Balduins V. von Hennegau auch in seiner Grafschaft anerkannt. Da er sein Augenlicht verlor und wohl auch, um der zähringischen Alternative den Todesstoß zu versetzen, ließ Heinrich von Namur im Winter 1182/83 die Einwohner seiner Grafschaften dem HENNEGAUER als zukünftigen Nachfolger huldigen und Bischof Rudolf von Lüttich verzichtete im folgenden Frühjahr auf seine zähringischen Ansprüche am Erbe. Allerdings glaubte der BRABANTER, aus seinem Titel eines Herzogs von Nieder-Lothringen den Heimfall Namurs für sich reklamieren zu können, und Heinrich III. von Limburg, Anrechte auf Arlon zu besitzen. Beide standen in Koalition mit Graf Philipp von Flandern, der sich mit dem HENNEGAUER überworfen hatte, nachdem dieser der Schwiegervater des französischen Königs geworden war. Die entscheidenden Weichen für die nächste Zukunft wurden auf dem Mainzer Hoffest 1184  gestellt. Hier bestätigte der Kaiser dem HENNEGAUER erstmals öffentlich, ihn als Erben auch der Reichslehen Heinrichs von Namur anzuerkennen und im Erbfalle als Markgrafen von Namur in den Reichsfürstenstand aufzunehmen. Das Zweite war eine geheime Vereinbarung des Kaiser-Sohnes HEINRICH VI. mit Gesandten des Grafen von Flandern, gemeinsam zum Herbst 1185 eine Heerfahrt gegen den französischen König durchzuführen. Als Philipp von Flandern im August 1184 seine portugiesische Braut heiratete (sie kam auf englischen Schiffen angereist) und ihr als Wittum auch Teile der Mitgift Isabellas von Frankreich zusprach, erklärte sich Balduin von Hennegau, ohnehin schon mit Brabant und Flandern verfeindet, offiziell zum Bundesgenossen seines Schwiegersohnes. Der geplanten Heerfahrt HEINRICHS VI. und des Grafen Philipp von Flandern gegen den französischen König schloss sich auch der Kölner Erzbischof an, der ein Interesse daran hatte, die Stellung des Grafen Balduin von Hennegau, welcher der Schwiegervater des französischen Königs war, zu schwächen. Seit dem Mainzer Fest war bekannt, dass der Kaiser die Erwartungen des HENNEGAUERS auf das Erbe des kinderlosen Grafen Heinrich von Namur-Limburg nachhaltig unterstützte, um mit Hilfe des dadurch entstehenden Machtblocks (der zugleich das Hochstift Lüttich einbezog, von dem die Grafschaft Hennegau lehnsabhängig war) die expansive Politik der Kölner Herzogsgewalt eindämmen zu können. Im September 1185 verweigerte der HENNEGAUER unter Berufung auf sein Bündnis mit dem französischen König in Lüttich auf eine Anfrage hin dem Heer des Kaisersohnes den Durchmarsch durch seine Grafschaft, woraufhin der Kaiser im buchstäblich letzten Augenblick von Italien aus seinem Sohn, der in Aachen den mit dem Flanderer vereinbarten Termin der Heerfahrt abwartete, den Abbruch des Unternehmens befahl, nicht etwa weil er die angeblich eigenmächtige Politik seines Sohnes missbilligte, sondern weil ihm die Förderung der HENNEGAUER Blockbildung wichtiger schien als das mühsam eingefädelte Bündnis mit König Heinrich II. von England, das jetzt hinfällig war. Schon zweifelte Heinrich von Namur an der nunmehrigen Erbfähigkeit seines Schwagers und nahm seine verstoßene Ehefrau wieder zu sich. Im Juli 1186 wurde der wiederhergestellten Ehe Heinrichs von Namur das erste Kind, die Tochter Ermesinde, geschenkt.
Balduin V. von Hennegau erhielt die Grafschaften Namur, Durby und Laroche, nicht aber Luxemburg zugesprochen und wurde 1190 als Markgraf von Namur in den Reichsfürstenstand aufgenommen. Der Reichstag in Schwäbisch-Hall wies die spätestens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts überholten stammesrechtlich begründeten Anspruches des Brabanter Herzogs mit der Feststellung ab, der Graf von Namur sei kein Lehnmann des Brabanters.

Weller Tobias: Seite 406-407,812,821
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"Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert."

Heinrich der Blinde hatte schon im Juni 1163 seine Schwester Alix, ihren Gemahl Balduin IV. von Hennegau und deren gemeinsdamen Sohn Balduin (V.) als Erben aller seiner Allodialgüter eingesetzt. Zwanzig Jahre später nahmen die Pläne bezüglich der Hinterlassenschaft Heinrichs - er hatte mittlerweile einn Alter von fast  siebzig Jahren erreicht - konkretere Gestalt an: Wahrscheinlich im Winter 1182/83 setzte er seinen Neffen Balduin V. auch als Erben seiner umfangreichen Lehen ein, nachdem er ihm bereits 1172 die Erbfolge in seinem possessiones zugesichert hatte. Am 1. April 1184 legte Heinrich diese Erbverfügung auch schriftlich nieder und vermachte dem HENNEGAUER alle seine Ministerialen, Erbgüter und Erwerbungen sowie sämmtliche Lehen.
Balduin V. hielt es für geraten, seine Erbansprüche vom Kaier als dem obersten Lehnsherrn des Reiches anerkennen zu lassen und wurde nach einer Sondierung der Angelegenheit im März 1184 in Hagenau auf den kommenden großen Hoftag nach mainz verwiesen. Dort fand sich auch Berthold IV. von Zähringen ein, der mit der alleinigen Erbfolge des HENNEGAUERS in sämtlichen Besitzungen Heinrichs des Blinden keineswegs einverstanden war, denn über seine Mutter Clementia stand er im gleichen Verwandtschaftsverhältnis zu Heinrich dem Blinden wie Balduin V. - beide waren Schwester-Söhne des amtierenden Grafen von Namur-Luxemburg. Das Heiratsgut seiner Mutter betarchtete Berthold IV. offenbar nicht als ausreichende Abfindung. Balduin zeigte sich auf dem Hoftag zunächst auch bereit, den Ansprüchen Bertholds entgegenzukommen und wollte ihm für seinen völligen Erbverzicht eine Summe von 1.600 Mark Silber zahlen, jedoch riert ihm BARBAROSSA davon ab mit dem Argument, Berthold sei schon gebrechlich und werde möglicherweise noch vor seinem Onkel Heinrich dem Blinden sterben. Mit dieser Prophezeiung sollte der Kaiser schließlich recht behalten.
Eine analoge Bestimmung findet sich in dem Heiratsvertrag, den Graf Balduin V. von Flandern und Hennegau im Mai 1193 mit Peter II. von Courtenay und Nevers abschloß. Demnach verpflichtete  sich Peter, seine Tochter dem flandrischen Grafen-Sohn Philipp von Namur in die Ehe zu geben; sollte aber Philipp sterben, bevor seine Braut ein heiratsfähiges Alter erreicht hätte, so solle sein Bruder Heinrich an seine Stelle treten.
Bei dem bereits erwähnten Ehehandel zwischen Balduin V. von Flandern-Hennegau und Peter von Nevers vom Jahre 1193 wurde nicht nur eine Heirat von Balduins Sohn Philipp mit einer -  damals noch minderjährigen - Tochter Peters in Aussicht genommen; gleichzeitig wurde auch die Eheschließung Peters mit Jolanthe, einer Tochter Balduins, vereinbart, die noch im Jahre 1193 vollzogen wurde.
 
 
 
 

1169
  oo 2. Margarethe von Flandern, Tochter des Grafen Dietrich
          1145 15.11.1194

        Erbin von Flandern

        um 1160
      1. oo Rudolf II. Graf von Vermandois
               1145 17.6.1167
 
 
 
 

Kinder:

  Balduin IX.
   7.1171 11.7.1205

  Heinrich Lateinischer Kaiser
  1174 11.6.1216

  Philipp Graf von Namur (1196-1212)
  1175/76 12.10.1212

  Jolanthe
  um 1175 8.1219

 1193
  oo 2. Peter Graf von Courtenay
           um 1155 um 1219

  Isabella
   6.1170 15.3.1190

 28.4.1180
  oo Philipp II. August König von Frankreich
       21.8.1165 14.7.1223

  Sibylle
       1217

 um 1197
  oo Guichard IV. Graf von Beaujeu
            1216

Illegitim

  Gerhard Probst zu Brügge 1196 Kanzler von Flandern
         nach 1205

  Gottfried Probst zu Brügge
       

  Eustach Regent von Thessalonich
       
 
 
 
 

Literatur:
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Berg Dieter: Die Anjou-Plantagenets. Die englischen Könige im Europa des Mittelalters. Verlag W. Kohlhammer 2003 Seite 77 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 27 Seite 55 - Csendes, Peter: Heinrich VI., Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Wiesbaden 1993, Seite 21,45,47,60,70,71,72,83,131,213 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 129,141 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 127 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 155,168 - Engels, Odilo: Die Staufer. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1972, Seite 98,104,107 - Engels, Odilo: Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996, Seite 72,127,191,192 A, 193,197 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C. H. Beck München 1994, Seite 131 - Erbe Michael: Belgien, Niederlande, Luxemburg. Geschichte des niederländischen Raumes. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1993 Seite 38,46 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 61-78 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Teil I. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048). Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band II Seite 98-112,113-120 - Opll Ferdinand: Friedrich Barbarossa. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1998 Seite 139,150,157,291 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 18a,28 - Toeche, Theodor: Kaiser Heinrich VI. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1965, Seite 29,31,49,99,117,164, 219-231,290,296,298,307,308,401,406,410,479 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 109,112 - Weller Tobias: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert. Rheinisches Archiv. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2004 Seite 3,139,174,406-407,420,421,436,438,488,497-499,812,821 - Wies, Ernst W.: Kaiser Friedrich Barbarossa. Mythos und Wirklichkeit, Bechtle Esslingen 1999, Seite 311,313 - Winkelmann, Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig 1. Buch Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1873, Seite 48,49, 73,83,85,89,143,155,156,159,161,170,210,220,249,250,319,405,508,528,567 -